Geltung
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Holzmanufaktur Fam. Zauner (Auftragsnehmer) und natürlichen und juristischen Personen als Vertragspartner (Auftragsgeber) in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Bestellung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Wir kontraktieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen oder Ergänzungen meiner AGB bedürfen zu ihrer Geltung immer der Schriftform.
Angebote/Kostenvoranschläge
1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder Abänderungen von meinen AGB werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
3. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Erfolgt aufgrund unseres Kostenvoranschlages eine Beauftragung, wird der Preis für den Kostenvoranschlag auf der Endabrechnung gutgeschrieben.
Preise
1. Unsere Preisangaben sind je nach Aufwand als Pauschal- oder als Stundensatz zu verstehen.
2. Für Mehrleistungen auf Kundenanordnung die nicht Vertragsbestandteil sind, haben wir Anspruch auf ein angemessenes Entgelt.
3. Preisangaben sind immer inklusive der Umsatzsteuer zu verstehen.
Beigestelltes Material
1. Werden Materialien vom Kunden beigestellt, sind diese nicht Gegenstand einer Haftung des Auftragnehmers.
Zahlung
1. Bei größeren Aufträgen wird ein Drittel des Entgeltes bei Vertragsabschlus und zwei Drittel Vertragserfüllung fällig. Ansonsten gilt sofortige Barzahlung bzw. Überweisung bei Übernahme.
2. Ein Skontoabzug ist zu seiner Gültigkeit ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.
3. Gegenüber Unternehmen als Vertragspartner werden bei Zahlungsverzug 9,2% Punkte über dem derzeit gültigen Basiszinssatz verrechnet. Bei Konsumenten werden im Zahlungsverzug 4% Zinsen verrechnet.
4. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
5. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor unsere Leistungen bis zur Zahlung des offenen Betrages einzustellen.
6. Bei Überschreitung des Zahlungszieles verfallen bereits vereinbarte, gewährte Vergütungen (Skonto, Rabatte, …)
7. Im Zahlungsverzug verpflichtet sich der Vertragspartner die notwendigen und zweckentsprechenden Kosten für die Einbringlichmachung (Mahnspesen, Verzugszinsen, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten, …) uns im angemessenen Umfang zu ersetzen.
Eigentumsvorbehalt / Eigentumsübernahme
1. Bis zum Eingang aller aufgrund des Vertrags zu leistender Zahlungen zuzüglich Zinsen und Kosten behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an allen gelieferten Materials vor
Schadenersatz / Reklamationen / Gewährleistung
1. Für Vermögensschäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Auftragnehmers gehaftet.
2. Reklamationen: Mängel sollten vom Kunden möglichst kurzfristig gerügt werden. Für Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht nach dem UGB.
Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
Gerichtsstand / anzuwendendes Recht
1. Es gilt österreichisches Recht.
2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmen als Vertragspartner ist das für unseren Unternehmenssitz örtlich zuständige LG Wels.
